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   VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410   

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https://dejure.org/2011,33941
VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410 (https://dejure.org/2011,33941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2011 - 11 CE 11.410 (https://dejure.org/2011,33941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 11 CE 11.410 (https://dejure.org/2011,33941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B während der gerichtlichen Sperrfrist; Spätere Erteilung einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse BE; Anerkennungspflicht dieser Fahrerlaubnisklassen in Deutschland?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    Das Verwaltungsgericht habe sich nicht mit der Entscheidung des OLG Thüringen (Az. 1 SS 251/06) auseinandergesetzt, wonach es keine Rolle spiele, ob der EU-Führerschein während der Sperrfrist erworben worden sei.

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. März 2007 (Az. 1 Ss 251/06) beruft, ist diese Entscheidung durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 in der Rechtssache Möginger (Az. C-225/07) zeitlich und sachlich überholt.

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    Die vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (Az. 11 CS 09.2887 und 11 CE 10.28) seien nicht einschlägig, da dort ein deutscher Wohnsitz in der tschechischen Fahrerlaubnis eingetragen gewesen sei.

    Wie das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.3.2010, Az. 11 CE 10.28) zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus den Eintragungen auf der Rückseite des Kartenführerscheins vom 5. Januar 2009 in den Feldern 9 und 10, dass dem Antragsteller die Fahrerlaubnis der Klasse B am 5. Dezember 2008 und die Fahrerlaubnis für die Zusatzklasse E zu der Fahrerlaubnis B dem Antragsteller am 5. Januar 2009 erteilt worden ist.

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2887

    Teilweise unbeachtliches Beschwerdevorbringen; keine Unanwendbarkeit des § 28

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    Die vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (Az. 11 CS 09.2887 und 11 CE 10.28) seien nicht einschlägig, da dort ein deutscher Wohnsitz in der tschechischen Fahrerlaubnis eingetragen gewesen sei.

    In den vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. und 25. März 2010 (Az. 11 CE 09.2916 und 11 CS 09.2887) hatte der Senat nicht über diese Frage zu entscheiden, was der Antragsteller auch gerügt hat.

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. März 2007 (Az. 1 Ss 251/06) beruft, ist diese Entscheidung durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 in der Rechtssache Möginger (Az. C-225/07) zeitlich und sachlich überholt.
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916

    Tschechische Fahrerlaubnis; eingetragener deutscher Wohnsitz, fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    In den vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. und 25. März 2010 (Az. 11 CE 09.2916 und 11 CS 09.2887) hatte der Senat nicht über diese Frage zu entscheiden, was der Antragsteller auch gerügt hat.
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 11 CS 10.2648

    Österreichischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
    Die praktischen Prüfungsleistungen, die im Vorfeld des Erwerbs einer Fahrerlaubnis der Klasse B einerseits und der Klasse B+E andererseits zu erbringen sind, stimmen zu wesentlichen Teilen überein (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 28.2.2011 Az. 11 CS 10.2648 - dort zur Richtlinie 2006/126/EG).
  • VG München, 26.03.2013 - M 1 K 13.161

    Inlandsungültige polnische Fahrerlaubnis

    Auch die nationalen Gerichte haben sich dem angeschlossen (BayVGH B. v. 25.5.2011 11 CE 11.410 SVR 2011, 396).
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